Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. ALLGEIMEINES
Für alle Geschäfte gilt das deutsche Recht. Ausländische Besteller unterwerfen sich
unwiderruflich der deutschen Gerichtsbarkeit. Aufträge kommen ausschließlich auf der
Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Sie werden durch Auftragserteilung oder
Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht
ausdrücklich schriftlich anerkennen sind für uns in jedem Falle unverbindlich, auch wenn
wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle mündlichen telegrafischen oder
telefonischen Abmachungen bedürfen - um bindend zu sein - unserer schriftlichen
Bestätigung.
2. UMFANG DER LIEFERPFLICHT
Angebote erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Die Lieferung der
bestellten Ware erfolgt in der üblichen Ausführung und Beschaffenheit. Technische
Änderungen bleiben vorbehalten. Falls uns nach Auftragsannahme Tatsachen bekannt werden,
weiche die Zahlungsfähigkeit des Bestellers ungünstig erscheinen lassen, so sind wir
berechtigt, entweder die Zahlungsbedingungen abzuändern oder die Lieferung nicht
vorzunehmen. Ein Schadensersatzanspruch des Bestellers ist insoweit ausgeschlossen.
3. URHEBERRECHTE
An allen Beschreibungen und an aller Software behalten wir uns des Eigentums- und
Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht
zugänglich gemacht werden. Des Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung
ebenfalls untersagt. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte
können wir nicht haftbar gemacht werden.
4. PREISE
Sämtliche Preise verstehen sich rein netto ab Lager Datteln oder ab Lager unseres
Lieferanten. Die Berechnung erfolgt zu dem am Tag der Lieferung gültigen Preis,
zuzüglich der zum Lieferzeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer.
5. ZAHLUNGEN
Lieferungen an uns nicht bekannte Firmen oder Privatleute erfolgen ausschlie8lich per
Nachnahme oder Vorauskasse. Lieferungen sind sofort ohne jeden Abzug zu bezahlen. Falls
der Abnehmer in Verzug gerät, werden Verzugszinsen ab Rechnungsdatum verlangt. Schecks
werden unter üblichem Vorbehalt zahlungshalber angenommen.
6. VERSAND
Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Empfängers ab Lager
Datteln oder ab Lager unseres Vorlieferanten. Der Abschluß einer Transportversicherung
erfolgt nur auf ausdrückliche Anweisung des Bestellers und zu dessen Lasten.
7. LIEFERFRIST
Liefermöglichkeit bleibt in allen Fällen vorbehalten. Teillieferungen sind zulässig und
werden gesondert in Rechnung gestellt. Schadensersatzanspruch wegen Nichtlieferung oder
wegen Überschreitung des vereinbarten Liefertermins kann nicht geltend gemacht werden.
Fälle höherer Gewalt, z.B. Streik und Aussperrung usw. sowie Fabrikations- und
Betriebsstörungen, Störungen des Transport - gleichviel ob im eigenen Betrieb oder bei
einem Zulieferanten - befreien uns in jedem Fall von einer Verpflichtung zur Einhaltung
des Liefertermins und berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von
Schadensersatzansprachen irgendwelcher Art ist ausgeschlossen.
8. MÄNGELRÜGEN
Mängelrügen können nur innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Lieferung berücksichtigt
werden. ist eine solche berechtigt, erfolgt Ersatzleistung nach Rücksendung der gerügten
Teile. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche (z.B. Kosten der Montage
oder Demontage), sind ausgeschlossen.
9. GEWÄHRLEISTUNG
Wir gewährleisten daß unsere Produkte nicht mit Mängeln zu denen auch das Fehlen
zugesicherter Eigenschaften gehört behaftet sind. Vereinbarungen über Garantiezeiten,
die über die gesetzliche Garantiezeit hinausgehen, werden unwirksam, wenn der
Hersteller/Distributor z. B. durch Konkurs nicht mehr in der Lage ist, seiner
Gewährleistungspflicht nachzukommen. Soweit wir einen begründeten Mangel anerkennen,
übernehmen wir die zum Zweck der Nachbesserung anfallenden Arbeitskosten. Alle sonstigen
Kosten der Nachbesserung trägt der Besteller. Jede Gewährleistungspflicht erlischt, wenn
ohne unsere Genehmigung an den mangelhaften Produkten Nachbesserungs- oder sonstige
Arbeiten ausgeführt wurden. Schlägt die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung fehl so kann der Besteller eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises
verlangen. Kommt eine Vereinbarung ober die Höhe der Herabsetzung nicht zustande so kann
der Besteller auch den Vertrag rückgängig machen. Alle weitergehenden oder anderen als
in diesen Bedingungen vorgesehenen Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem
Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
10. EIGENTUMSVORBEHALT
Die Ware bleibt bis zur restlosen Zahlung bzw. bis zur Erfüllung unserer sämtlichen
Ansprüche gegenüber dem Besteller unsere Eigentum. Bei Verarbeitung der gelieferten
Waren werden wir Eigentümer auch der neu hergestellten Sachen. Der Käufer darf die
gelieferten Waren oder die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Sachen nur im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die aus der Weiterveräußerung
oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde entstehenden Forderungen tritt er an uns zur
Sicherung ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie
er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nachkommt.
Etwaige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen
Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention
notwendigen Unterlagen zu melden. Etwaige Interventionskoster gehen zu Lasten des
Bestellers.
11. SONSTIGE ABMACHUNGEN
Mündliche Abmachungen sind unwirksam. Jede von unseren Bedingungen abweichende
Vereinbarung bedarf der Schriftform. Unser Schweigen gilt als Ablehnung. Schriftlich
abgeänderte Bedingungen gelten nur für den betreffenden Auftrag. Durch Bestellung bzw.
die Annahme unserer gelieferten Ware erkennt der Besteller die Verbindlichkeit unserer
Verkaufs- und Lieferbedingungen an. Ist einer dieser Bestimmungen ganz oder teilweise
unwirksam oder sollten diese Geschäftsbedingungen eine Lücke aufweisen, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt; die unwirksame Bestimmung wird
durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand ist für beide Teile, auch für
Wechsel- und Scheckprozesse, unser Geschäftssitz.
Stand 01/97